1. Wird die bestellte Ware auf dem Versandwege zugestellt, so geht das Risiko der Verschlechterung, des Untergangs etc der Ware auf den Kunde über, sobald SP die Waren der Transportperson übergeben hat. SP haftet nicht für Transportschäden. SP verpflichtet sich soweit erforderlich, alle Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Transportperson an den Kunden abzutreten, dass dieser im eigenen Namen seine Schadensersatzansprüche bei Transpor-schäden oder Verlust der Waren  notfalls gerichtlich geltend machen kann.

2. Lieferungen gelten seitens SP eingehalten, wenn die bestellten Waren der Transportperson übergeben wurden. Im Falle teilbarer Leistungen bzw. Lieferungen ist SP zur Teilausführung bzw. Teillieferung berechtigt, ohne dass wegen der noch nicht erbrachten Leistung Lieferverzug eintritt. Gerät SP in Verzug, so ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der bestellten Lieferung und Leistung zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen. Hält SP eine bindende Lieferzeit aus einem Grunde nicht ein, den SP zu vertreten hat, so kann der Kunde vom Auftrag zurücktreten, nachdem er eine ange­messene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gesetzt hat, er werde nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung verweigern. Im Fall, dass der Kunde Ersatz eines nachweisbar erlittenen Schadens verlangt, so ist er verpflichtet, die verspätet gelieferte Ware anzunehmen und den Kaufpreis zu zahlen. Die Schadenshöhe ist grundsätzlich auf  5% des Kaufpreises der nicht rechtzeitig gelieferten Ware begrenzt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

3. Lieferzeiten, gleichgültig ob als bindend bezeichnet oder nicht, verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen - insbesondere Streik und Aussperrung  - und beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb des Willens von SP liegen.

4. SP haftet nicht für eine Lieferverzögerung, wenn ein Vor- oder Zulieferer nicht oder nicht rechtzeitig geliefert hat.